Einladung zur öffentlichen Spendenübergabe am 24.02.2023
Laut Coronaschutzverordnung vom 24.Januar 2023 gelten für den Besuch
öffentlicher Veranstaltung ab dem 01.02.2023 in NRW keine Einschränkungen
mehr. ( Masken- und Testpflicht entfällt ).
Wir bitten alle Teilnehmer in Eigenverantwortung am gleichen Tag der
Veranstaltung einen Selbsttest durchzuführen und nur mit negativem
Ergebnis teilzunehmen.